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Schneeräumen und Streupflicht in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

Das Team Ordnung der Gemeinde Wennigsen (Deister) weist aufgrund vermehrter Anfragen noch einmal auf die Pflicht der Grundstückseigentümer hin, Eis und Schnee zu beseitigen und bei Glätte gleichfalls die Gehwege abzustreuen.

Gemäß der gemeindlichen Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung ist u.a. geregelt:

Bei Schneefall sind freizuhalten sowie bei Glätte sind u.a. folgende Straßenteile mit Sand der anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist:

Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen Gehwege mindestens in einer Breite von 1,50 m, wenn ein Gehweg fehlt ein ausreichend breiter Streifen (mindestens 1,50 m) neben der Fahrbahn oder  wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist am äußersten Rande der Fahrbahn, sonstige belebte Überwege sowie Überwege an Straßeneinmündungen und Kreuzungen mit einer Breite von 2,00 m.

Ferner sind bei Glätte die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Sand kann von der Bürgern und Bürgerinnen bei Bedarf aus der Sandkästen auf den gemeindlichen Spielplätzen entnommen werden. Ist über Nacht Schnee gefallen, muß die Reinigung bis spätestens 7.30 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, um den Abfluß des Schmelzwassers zu gewährleisten. Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder dem Gehweg gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert wird. Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20.30 Uhr bei Bedarf zu wiederholen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden.Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege und die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr von dem vorhandenen Eis zu befreien.

(Quelle: Gemeinde Wennigsen)