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Start Ortsrat Wennigser Mark Aktuell Informationen zum Ortsrecht

Informationen zum Ortsrecht

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Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

den Neubürgern zur Information und allen anderen Mitbewohnern zur Erinnerung, möchten wir die in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegten Regeln bekannt geben, die unser Zusammenleben ordnen und nachbarschaftlichen Streit vermeiden helfen sollen. Wir bitten Sie, auf deren Einhaltung zu achten.

Lärmbelästigung

Das nichtgewerbliche Benutzen von Gartengeräten mit Verbrennungsmotor, z.B. Rasenmäher und Kettensägen ist
montags bis sonnabends von 7 bis 20 Uhr erlaubt.

Der Betrieb von Grastrimmern, Laubbläsern u. –sammlern ist
an Werktagen nur von   9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist eine Benutzung also untersagt.
Nichtgewerbliche Arbeiten mit lärmerzeugenden Geräten und Fahrzeugen dürfen ebenfalls nur in der eingeschränkten Zeit durchgeführt werden.

Auch der Betrieb von Lautsprechern, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten darf in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr bei offenen Fenstern oder im Freien nicht geschehen, wenn hierdurch unbeteiligte Personen gestört werden.

Um dem wichtigen Erholungsgedanken in unserem Ort Rechnung zu tragen, bittet Sie der Ortsrat den Betrieb von lärmerzeugenden Geräten freiwillig werktags auf die Zeit
von 8 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr zu beschränken!

Spritzen mit chemischen Giften

Wie Sie sicher wissen, ist das Grundwasser - unser Trinkwasserlieferant - in Gefahr, durch das Spritzen mit Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmitteln sowie durch das starke Düngen mit Stickstoffen und Nitraten in absehbarer Zeit unbrauchbar zu werden. Deshalb hat der Rat der Gemeinde das Spritzen gegen Wildkräuter (gemeinhin als Unkräuter bezeichnet) auf öffentlichen Flächen verboten. Sie sollten aber nicht nur vor, sondern auch auf Ihrem Grundstück das Giftspritzen unterlassen. Bedenken Sie bitte: Jeder Tropfen Gift, der versprüht wird, landet früher oder später in unserem (Trink-) Wasser.

Ablagern von Grünabfall an Waldrändern

Ein weniger umweltbelastendes, als optisches Problem ist das Ablagern von Grünabfällen an den Waldrändern. Nicht nur die Forstbesitzer sind über diese Unart verärgert, sondern auch den Spaziergängern, die sich auf den Rundwanderwegen um die Wennigser Mark erholen und an der Natur erfreuen wollen, wird dann der Anblick von vielen Abfallhaufen anderer Mitbürger zugemutet. Darüber hinaus geraten an diesen Stellen häufig noch andere Abfälle mit in den Wald.

So sehr wir das Kompostieren begrüßen, es sollte aber auf dem eigenen Grundstück geschehen. Außerdem gibt es eine Palette von weiteren Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Kleine Mengen Baum- und Strauchschnitt lassen sich bequem mit einem (auch ausleihbaren) Gartenhäcksler zu Mulchmasse verarbeiten und sind hervorragende Beigabe für den Komposthaufen.
  • Größere Mengen können zu Landwirt Friedrich Herbst in Argestorf gebracht werden. Bitte beachten Sie die Anlieferungszeiten (mittwochs 16 - 18 Uhr, samstags. 9 - 12 Uhr).
  • Für besonders große Mengen empfiehlt es sich, den Großhäcksler von Landwirt Friedrich Noltemeyer in Wennigsen oder anderen Landschaftsgärtnern zu bestellen. Dieser häckselt Ihnen Äste bis 6 cm Durchmesser gegen eine Gebühr und überlässt Ihnen das kostbare Häckselgut, nimmt es aber auf Wunsch auch mit.
  • Baum- und Strauchschnitt, in Paketen von 1,5 m Länge gebündelt, holt die Fa. Jordan/ aha von der Haustür weg; dies kostet aber 25 Euro für 3 m2.
    Telefonische Bestellung bei Fa. Jordan, Tel: 05105 525150.
  • Kleine Mengen von Grünabfall werden in den dafür vorgesehenen Wertstoffsäcken verpackt, von der wöchentlichen Müllabfuhr entsorgt.

Damit hat sich das nachbarn- und umweltbelastende Verbrennen von Gartenabfällen - natürlich erst recht anderer Abfälle - erübrigt, denn Sie wissen sicher, dass dieses im gesamten Gemeindegebiet verboten ist.

Reinigungspflicht

Fast alle Bürgerinnen und Bürger sind an einem schönen Ortsbild interessiert, erst recht der Ortsrat. Dazu gehört auch die Reinigung von Fußwegen und Gossen vor Ihrem Grundstück. Ebenso das Schneiden von Sträuchern und Hecken, die in den Straßenbereich hineinreichen. Bitte halten Sie auch Schilder und vor allem Straßenleuchten von Bewuchs frei.

Hundekot

Wir möchten an dieser Stelle wieder an die vielen Hundebesitzer appellieren, beim „Gassigehen“ an das Verursacherprinzip zu denken. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Hund die öffentlichen Wege und Plätze nicht verunreinigt. Sollte dies doch einmal geschehen, helfen mitgenommenes Papier, eine Plastiktüte und die Müllabfuhr. Der Hundekot an Ihrem Schuh könnte sonst auch von Ihrem Hunde sein! Hier sieht mittlerweile die gemeindliche Verordnung über das Halten von Hunden bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von 500 Euro vor.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie die Mitglieder des Ortsrates an oder telefonieren Sie mit dem Ordnungs- und Umweltamt der Gemeindeverwaltung in Wennigsen. Herr Reinecke Tel. 927617 wird Sie gern beraten und um Hilfe bemüht sein.

Es grüßt Sie herzlich im Namen des Ortsrates
Holger Dorl